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Tag-Archiv: WWW

Piratenpartei Brandenburg für umfassendes Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene

Von anchorman Veröffentlicht unter Presseinformationen
Potsdam (ots) – Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich am 15. März 2017 mit einem Antrag zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Ausländer befasst. Einreicher waren die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN. [1a], [1b.]

Da dies ein Antrag auf Änderung der Landesverfassung war, hätte es zur Annahme einer Zweidrittelmehrheit bedurft. Am Ende stimmten 134 Abgeordnete von SPD, Grünen und Piraten für die Ausweitung des Wahlrechts, 83 Parlamentarier von CDU und FDP stimmten dagegen. Damit war die Zweidrittel-Hürde knapp um 11 Stimmen verfehlt. [2]

Nach Art. 22 (1) der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder Bürger im Land Brandenburg nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres das Wahlrecht zum Landtag und den kommunalen Vertretungskörperschaften. Anderen Einwohnern Brandenburgs sind diese Rechte zu gewähren, sobald und soweit das Grundgesetz dies zulässt.

Bürger sind nach Art. 3 (1) der Landesverfassung hierbei alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg. Einwohner sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Auch die PIRATEN Brandenburg sprechen sich für eine Ausweitung des bereits für EU-Bürger geltenden Kommunalwahlrechtes auf kommunaler Ebene aus. Das Wahlrecht ist allen Menschen, deren Lebensmittelpunkt in Brandenburg liegt, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds mitzuwirken. Dies betrifft sowohl die Kommunalwahlen als auch das Recht, an Bürgerentscheiden teilzunehmen. [3], [4]

Hierzu Raimond Heydt, Kreisvorsitzender der PIRATEN im Havelland: „Artikel 22 (1) unserer Landesverfassung fordert ein allgemeines Ausländerwahlrecht ’sobald und soweit das Grundgesetz dies zulässt‘. Wir unterstellen den Regierungsfraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen bei ihrem Antrag zur Änderung der Landesverfassung keinen vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzes. Ein allgemeines Wahlrecht kann deshalb auch für in Brandenburg lebende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten im Rahmen der Verfassungshoheit eines Bundeslandes als vom Grundgesetz geschützt angesehen werden. Wir PIRATEN Havelland haben das fehlende allgemeine Ausländerwahlrecht bereits bei der Kommunalwahl 2014 moniert. Unsere Klage liegt dem Landesverfassungsgericht seit Sommer 2016 zur Entscheidung (Aktenzeichen VfGBbg 38/16) vor. Es wird höchste Zeit, dass alle hier lebenden Menschen das Recht haben die Politik mitzugestalten.“

Quellen [1a] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchi v/Dokument/MMD16-13314.pdf [1b] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW /dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14275.pdf [2] http://www.rp-online.d e/nrw/landespolitik/landtag-nrw-cdu-und-fdp-blockieren-wahlrecht-fuer -nicht-eu-auslaender-aid-1.6692372 [3] Wahlprogramm der Piraten Brandenburg, dort Top 5.2: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Wahlpro gramm#Gleiches_Kommunalwahlrecht_f.C3.BCr_alle_B.C3.BCrger [4] Positionspapier Nr.4 der Piraten Brandenburg: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/04

Pressekontakt: Piratenpartei Deutschland Piratenpartei Brandenburg Herr Guido Körber Garnstr. 36 14482 Potsdam E-Mail: g.koerber@piratenbrandenburg.de

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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