Mainz (ots) – Härtere Strafen sind kein Allheilmittel. Aber nicht selten sind sie sinnvoll, um die Schwere eines Delikts und die Betroffenheit von Opfern zu kennzeichnen und den Unwert der Tat zu brandmarken. So beim Einbruchsdiebstahl. Seine Auswirkungen werden unterschätzt, weil sich kaum jemand um psychische Langzeitfolgen vor allem bei jenen Opfern kümmert, die sich während der Tat in der Wohnung befinden. Todesangst ist da nicht unwahrscheinlich, das Risiko einer Eskalation ist real und konkret. Manche, vor allem in der Strafrechtswissenschaft, erklären in solchen Zusammenhängen auch gerne, subjektives Risikoempfinden und tatsächliches Risiko klafften oft auseinander. Das ist nicht falsch, hilft aber denen nicht, die tatsächlich Opfer eines Einbruchs werden. In Deutschland verzeichnete die Statistik für 2015 rund 167 000 Fälle mit einem Gesamtschaden von 400 Millionen Euro. Gerne werden dann auch Medien beschuldigt, das Kriminalitätsthema komme ihnen gerade recht. Als Generalverdacht ist das Humbug. Die Fälle sind Fakt, ebenso eine überaus dürftige Aufklärungsquote von 15 bis 17 Prozent. Die Polizei verweist auf ihren Personalmangel. Der ist nicht von der Hand zu weisen, aber vielleicht nur die halbe Wahrheit. Vielleicht liegt auch ein Resignieren vor, oder eine Unterschätzung des Delikts. Dem entgegenzuwirken, durchaus auch mit richterlich kontrollierter Nutzung von Vorratsdatenspeicherung, ist angemessen. Dass Wahlkampf ist, ändert an diesem Urteil nichts. Auch im Wahlkampf dürfen vernünftige Entscheidungen fallen. Der Generalverdacht, sie würden ausschließlich wegen des Wahlkampfs getroffen – auch der ist Humbug.
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