Kinder
  • Presseportal Kinder
    • Presseportal Arbeit
    • Presseportal Automotive
    • Presseportal Banken
    • Presseportal Bauwesen
    • Presseportal Bildung
    • Presseportal Celebrities
    • Presseportal Chemie
    • Presseportal IT/Computer
    • Presseportal Energie
    • Presseportal Fernsehen
    • Presseportal Fussball
    • Presseportal Gesundheit/Medizin
    • Presseportal Immobilien
    • Presseportal Kinder
    • Presseportal Lebensmittel
    • Presseportal Lifestyle
    • Presseportal Logistik
    • Presseportal Maschinenbau
    • Presseportal Medien
    • Presseportal Motorsport
    • Presseportal Ratgeber
    • Presseportal Recht
    • Presseportal Soziales
    • Presseportal Telekommunikation
    • Presseportal Touristik
    • Presseportal Umwelt/Natur
    • Presseportal Unterhaltung
    • Presseportal Versicherungen
    • Presseportal Wissenschaft
  • Impressum
  • ROESSLER PR Agentur für Kommunikation

Tag-Archiv: Lastenradler Rechte

Lastenradler: Rechte und Pflichten wie Radfahrer / Kinder auf Lastenrädern nur mit geeigneten Sitzen befördern

Von anchorman Veröffentlicht unter Presseinformationen
München (ots) – Beim Getränkemarkt im Viertel einige Kästen Sprudel holen oder den Nachwuchs in die Kindertagesstätte bringen: Lastenräder sind in Großstädten eine bequeme und umweltfreundliche Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Wer mit Lastenrädern unterwegs ist, sollte jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der ADAC hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Rechtlich gelten Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder. Das bedeutet, dass Rechte und Pflichten für Radfahrer gleichermaßen für die Nutzer von Lastenrädern gelten.

Zu den Pflichten gehört, dass Lastenradler bei entsprechender Ausschilderung den Radweg benutzen müssen. Sie dürfen in diesem Fall nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs zum Beispiel wegen zu geringer Breite unzumutbar ist. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 20 Euro.

Beim Parken und Halten auf Gehwegen dürfen Fußgänger durch Lastenräder nicht behindert werden. In Ladezonen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Lastenradler jedoch wie Kraftfahrzeuge zum zügigen Be- und Entladen schwerer Gegenstände auf der Fahrbahn halten.

Grundsätzlich gilt, dass Lasten und Tiere immer ordnungsgemäß gesichert werden müssen. Schwere Gegenstände sind möglichst weit unten in der Transportbox zu verstauen. Wird über die Höhe der Transportbox hinaus geladen, ist ein Netz zur Ladungssicherung empfehlenswert.

Kinder dürfen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in Lastenrädern befördert werden. Voraussetzung ist, dass in den Transportboxen geeignete Sitze, möglichst mit Sicherheitsgurten, vorhanden sind. Ohne geeignete Sitze wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig.

Pressekontakt: ADAC Öffentlichkeitsarbeit Externe Kommunikation Johannes Boos Tel.: ++49 (0)89 / 7676-2078 johannes.boos@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

Das Presseportal PR21 ist ein Service von
ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business in Frankfurt am Main
Quelle: www.presseportal.de
Beim Parken Lastenradler Rechte Radfahrer Kinder Schwere Gegenst

Lassen Sie sich von Ihren Kunden entdecken!

Fragen zu unseren Leistungen, Lösungen und Chancen? Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten!Fragen zu unseren Leistungen, Lösungen und Chancen?
Steigern Sie Ihre Discoverability, lassen Sie sich von Ihren Kunden entdecken!
Rufen Sie uns an unter 069-514461 oder wir rufen Sie gerne zurück.

Eins weiter denken

 Das Blog mit den Eins-Weiter-Gedanken

Schlagworte

ADAC Apothekenmagazins Baby ARD Berlin Berlin Tel Bildung BRAVO Children Deutschland Das Apothekenmagazin Baby DASDING Das Erste Das Unternehmen Der Film Deutschen Kinderhilfswerkes Deutschen Wirtschaft Die Inhalte Die Kindernothilfe Die Redaktion Die Sch Diese Meldung Die Sendung Dieser Beitrag Dieser Text EUR Frankfurt Frankfurter Buchmesse Information Telefon Kultur MDR Mehr Informationen Messe Berlin Milliarden Euro Millionen Euro Millionen Kinder NDR Quelle Eine SOS SWR TOGGOLINO TV USA VOX WDR Weitere Informationen ZDF

QUICK MENU

  • Arbeit
  • Auto
  • Bauwesen
  • Bildung
  • Celebrities
  • Chemie
  • IT/Computer
  • Energie
  • Fernsehen
  • Fussball
  • Gesundheit/Medizin
  • Immobilien
  • Kinder
  • Lebensmittel

 

  • Lifestyle
  • Logistik
  • Maschinenbau
  • Medien
  • Motorsport
  • Ratgeber
  • Recht
  • Soziales
  • Telekommunikation
  • Touristik
  • Umwelt/Natur
  • Unterhaltung
  • Versicherungen
  • Wissenschaft

SOCIAL MEDIA

ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business

ROESSLER PR Die Agentur für Kommunikation und Digitales Business Frankfurt am Main

Frau Edda Rössler

Walter-Leiske-Str. 2
DE 60320 Frankfurt am Main

tel +49-[0]69-514461
fax +49-[0]69-514392
email communicate@roesslerpr.de

http://roesslerpr.de/roesslerpr.jpg, http://roesslerpr.de
http://goo.gl/maps/mExT9

Geo: 50.145144, 8.668449

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 165 946 847

Leistungen, Lösungen und Chancen für Ihren Erfolg! Ob als kostengünstiger Dienstleister für genau definierte singuläre Leistungen oder als Business Enabler oder Business Partner für die Erarbeitung innovativer Lösungen und die Nutzung von Chancen der Kommunikation - gerne sind wir mit Rat und Tat und vollem Einsatz für Sie da!

KONTAKT

tel +49-69-514461 Mo. - Fr. 09.00 - 18.00 Uhr communicate@roesslerpr.de Kontaktformular
© ROESSLER PR